Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für van den Hurk Bedrijfswagens BV mit Sitz und Sitz in Helmond, Kanaaldijk ZW 7B, hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer für Ost-Nordbrabant in Eindhoven unter der Nummer: 17166832
Artikel 1 Anwendbarkeit/Allgemeines.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle mit uns geschlossenen Kaufverträge, Angebote über Automobile oder Teile davon und sonstiges Zubehör sowie für Verträge über Reparatur und Wartung von Automobilen.
1.2 Für alle unsere Angebote und Verträge gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig von einer (vorherigen) Bezugnahme des Käufers auf eigene oder andere Allgemeine Geschäftsbedingungen. Den vom Käufer als anwendbar erklärten Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen wir ausdrücklich.
1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen vd Hurk Bedrijfswagens BV und dem Kunden vereinbart wurden.
1.4 Mitarbeiter und Vertreter des Verkäufers sind zum Abschluss von Verträgen zu abweichenden Bedingungen nur berechtigt, wenn sie eine von der Geschäftsführung unterzeichnete Vollmacht vorlegen.
Artikel 2 Angebote und Vertragsabschluss.
2.1 Alle unsere Angebote, einschließlich Preise, Reparaturdauer, Modelle und Ausführungen, sind nur Richtwerte und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes angegeben ist.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Bestellung von uns angenommen wird oder mit der Ausführung des Vertrages begonnen wird.
2.3 Ergänzungen und/oder Änderungen abgeschlossener Verträge, einschließlich der Aufhebung abgeschlossener Verträge, gelten nur, wenn und soweit sie von beiden Parteien schriftlich festgehalten wurden.
2.4 Die vom Verkäufer in Preislisten und/oder Angeboten angegebenen Maße, Gewichte, Qualitäten sowie die darin enthaltenen Abbildungen und Zeichnungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen des Verkäufers erstellt, können jedoch nicht als Garantie angesehen werden Der Verkäufer kann diesbezüglich nicht haftbar gemacht werden.
2.5 Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.
2.6 Wir sind berechtigt, bei oder nach Vertragsschluss vor (weiterer) Erfüllung von der Gegenpartei Sicherheit für die Erfüllung sowohl der Zahlungs- als auch sonstigen Verpflichtungen zu verlangen.
2.7 Wir sind – wenn wir dies für notwendig oder wünschenswert erachten – berechtigt, für die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrags andere zu beauftragen, wobei die Kosten entsprechend den bereitgestellten Kostenvoranschlägen an die Gegenpartei weitergegeben werden.
Artikel 3 Zahlungen / Preise.
3.1 Im Falle einer Preissenkung, die nach Beginn der Zulassung des Fahrzeugs, d. h. der Beantragung des Kennzeichens Teil 1, erfolgt, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung des aus dieser Preissenkung resultierenden BPM durch den Verkäufer.
3.2 Wenn nach dem Datum des Angebots oder nach dem Datum der Auftragsbestätigung ein oder mehrere kostenpreissteigernde Faktoren eintreten, wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Erhöhungen der Selbstkostenpreise und -sätze für Materialien, Lohnkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Import Sollten sich Ausfuhrzölle oder sonstige Steuern, Transportkosten (Werkspreise der Lieferanten sowie Änderungen der Wechselkurse) erhöhen, ist der Verkäufer berechtigt, diese auf den Preis umzulegen.
3.3 Das Wechselkursrisiko bei Rechnungsstellung in Fremdwährung trägt der Käufer.
3.4 Wenn der Käufer der Meinung ist, dass eine Rechnung des Verkäufers nicht in Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag erstellt wurde, ist er nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnung aus diesem Grund zu verweigern. Im Falle einer solchen angeblichen Unrichtigkeit einer Rechnung ist der Der Käufer ist verpflichtet, den als korrekt befundenen Teil der Rechnung innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
3.5 Für den Fall, dass die Gegenpartei: a. für zahlungsunfähig erklärt wird, ihr Vermögen überträgt, einen Antrag auf Zahlungsaufschub stellt oder ihr Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird. B. stirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird, c. einer ihm gesetzlich oder diesen Bedingungen auferlegten Verpflichtung nicht nachkommt, d. einen Rechnungsbetrag oder einen Teil davon nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt, e. beschließt, sein Unternehmen oder einen wesentlichen Teil davon aufzulösen oder zu übertragen, einschließlich der Einbringung seines Unternehmens in ein zu gründendes oder bereits bestehendes Unternehmen, oder den Zweck seines Unternehmens ändert, haben wir allein durch den bloßen Eintritt eines der genannten Umstände , das Recht, entweder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass es einer gerichtlichen Intervention bedarf, oder jeden von der anderen Partei aufgrund der von uns erbrachten Dienstleistungen geschuldeten Betrag sofort und ohne Mahnung oder Inverzugsetzung zu zahlen die zur vollständigen Geltendmachung erforderlich sind, unbeschadet unseres Anspruchs auf Erstattung von Kosten, Schadensersatz und Zinsen.
3.6 Alle vereinbarten Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3.7 Die vorstehende Regelung gilt auch bei Teillieferungen, bei denen zwischenzeitlich eine Rechnung versandt wird.
3.8 Erfolgt die Zahlung später als die in Absatz 6 dieses Artikels genannte Frist, berechnet vd Hurk BV Zinsen auf den ausstehenden Betrag in Höhe von 1,51 TP3T pro Monat, wobei ein Teil eines Monats einem Monat gleichgestellt wird.
3.9 Alle Kosten, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Inkassokosten, die für die Einziehung einer offenen Rechnung ohne Inverzugsetzung nach Ablauf der Zahlungsfrist entstehen, gehen sofort zu Lasten des Auftraggebers.
Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15% des Rechnungsbetrages mit einem Mindestbetrag von 300 €.
3.10 Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung, einschließlich der Nebenkosten, in bar vor oder bei Erhalt oder Lieferung des verkauften Artikels zu erfolgen. Zur Barzahlung gehört auch die Gutschrift des fälligen Betrags auf ein von uns zum Zeitpunkt der Lieferung angegebenes Bank-/Girokonto. Alle Zahlungsbedingungen sind als Fristen anzusehen.
3.11 Hat der Käufer die verkaufte Ware nicht innerhalb der angegebenen Frist abgeholt, wird ihm die Rechnung über die verkaufte Ware zugesandt, die sofort zu bezahlen ist. Fälligkeitsdatum ist der Tag, an dem die Rechnung versandt wird. Bei Lieferung an die Adresse des Käufers ist der Tag des Rechnungseingangs als Fälligkeitsdatum anzusehen.
Artikel 4 Aussetzung/Eigentumsvorbehalt.
4.1 Wenn innerhalb der im vorherigen Artikel genannten Frist keine Zahlung eingegangen ist, ist vd Hurk Bedrijfswagens BV berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem vorliegenden Auftrag auszusetzen, bis der Kunde seine Verpflichtungen gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt hat. bezüglich der Aussetzungsrechte.
4.2 Alle zwischen vd Hurk Bedrijfswagens BV und dem Kunden geschlossenen Verträge gelten als Verträge, bei denen die Übergabe der Sache unter der aufschiebenden Bedingung erfolgt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag nachgekommen ist.
4.3 Gemäß dem vorstehenden Absatz ist vd Hurk Bedrijfswagens BV jederzeit berechtigt, die gelieferten Waren vom Kunden einzufordern, wenn dieser sich in Zahlungsverzug befindet, unter Vorbehalt aller anderen Rechte.
4.4 Der Kunde ist verpflichtet, vd Hurk Bedrijfswagens BV Gelegenheit zu geben, sein Recht aus diesem Artikel auszuüben, wenn dies dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde.
Artikel 5 Lieferung/Lieferfristen.
5.1 Die Lieferung erfolgt nach unserer Wahl:
a. durch Bereitstellung der Kaufsache an unserer Adresse;
B. durch Lieferung der verkauften Sache an die Adresse des Käufers.
5.2 Wenn der verkaufte Artikel dem Käufer an unserer Adresse zur Verfügung gestellt wird, muss der Käufer den gekauften Artikel innerhalb von fünf Tagen nach Bereitstellung des verkauften Artikels abholen.
5.3 Bei Lieferung der von uns verkauften Ware an die Adresse des Käufers hat der Käufer die Lieferung unverzüglich anzunehmen.
5.4 Wenn der Käufer die verkaufte Ware nicht innerhalb der in Absatz 2 dieses Artikels genannten Frist abholt oder die verkaufte Ware gemäß Absatz 3 dieses Artikels nicht abnimmt, sind wir berechtigt, eine Standgebühr entsprechend dem Lagertarif zu erheben in unserem Unternehmen verankert. Die Gefahr der Beschädigung und/oder des Untergangs trägt der Käufer.
5.5 Eine Überschreitung der Lieferfrist, aus welchem Grund auch immer, berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatz, zur Kündigung des Vertrags, zur Verweigerung der Annahme der Produkte und/oder zur Zurückbehaltung der Zahlung.
5.6 Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferte Ware oder Verpackung unverzüglich nach der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 3 Werktagen, auf etwaige Mängel und/oder Schäden zu prüfen oder diese Prüfung nach unserer Mitteilung über die Verfügbarkeit der Ware durchzuführen die andere Partei zu stehen.
5.7 Wir sind zu Teillieferungen (Teillieferungen) berechtigt, die wir gesondert in Rechnung stellen können.
5.8 Lieferzeiten gelten stets als annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Artikel 6 Entsorgungsbeitrag.
6.1 Der Käufer des Neuwagens hat zusätzlich zum vereinbarten Kaufpreis einen Entsorgungsbeitrag in Höhe von 45,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu zahlen. Dieser Entsorgungsbeitrag ist im Umweltmanagementgesetz geregelt und vom Minister für Wohnungsbau und Raumordnung für allgemein verbindlich erklärt Planung und Umwelt. Die Pflicht zur Zahlung des Entsorgungsbeitrags entsteht mit der Erstzulassung eines Kfz-Kennzeichens eines Kraftfahrzeugs mit vier oder mehr Rädern, dessen Leergewicht zuzüglich der Ladekapazität 3500 kg nicht überschreitet.
Es ist gesetzlich geregelt, dass ein Kennzeichen erst nach Zahlung des Entsorgungsbeitrags ausgestellt wird.
Artikel 7 Einkauf.
7.1 Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nur, wenn wir im Falle eines Verkaufs ein Auto kaufen, wenn der Anbieter:
– ist eine Privatperson, die keinen Vorsteuerabzug in Anspruch genommen hat.
– eine (staatliche) Institution, die kein Unternehmer ist.
– ist ein Unternehmer, der das Auto ausschließlich für steuerfreie Leistungen erworben hat.
– ist ein Kleinunternehmer, der aus Gründen von der Verwaltungspflicht befreit ist
Artikel 25 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes von 1968.
– ist ein weiterer Wiederverkäufer, der die Margenregelung anwendet.
7.2 Bei jedem Kauf erfolgt eine Begutachtung durch einen von uns beauftragten Gutachter, der ein Gutachten über den Zustand des Automobils erstellt.
7.3 An diese Wertermittlung sind wir jedoch nicht länger als 14 Tage nach dem Wertermittlungstag gebunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.4 Am Tag der Übergabe muss sich das zu kaufende Auto in demselben Zustand befinden wie zum Zeitpunkt der Wertermittlung.
7.5 Erfolgt die Übergabe des Kaufgegenstandes nach Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist und/oder befindet sich der Kaufgegenstand nicht mehr im gleichen Zustand wie zum Zeitpunkt der Wertermittlung, sind wir dazu berechtigt ein neues Gutachten anfordern.
Liegt dieser niedriger, kann der Anbieter/Käufer hieraus keine Rechte herleiten.
7.6 Das/die zu kaufende(n) Auto(s) muss(en) bei Lieferung des/der verkauften(s) Auto(s) geliefert werden.
7.7 Fährt der Käufer beim Verkauf eines Neuwagens gegen Kauf eines Neuwagens bis zur Lieferung des Neuwagens mit dem zu kaufenden Wagen weiter, geht der Kaufgegenstand erst mit der tatsächlichen Übergabe an uns in das Eigentum über Ort.
Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Anbieter/Käufer das Risiko für das zu erwerbende Automobil.
7.8 Das zu kaufende Fahrzeug muss bei der tatsächlichen Lieferung mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung (Teil I, Teil II, Teil III) und einer Kopie von Teil III versehen sein. Sollten eine oder mehrere davon fehlen, behalten wir uns das Recht vor, eine neue Zulassungsbescheinigung zu erhalten . und die damit verbundene Wertminderung, um dem Anbieter/Käufer Kosten in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus muss der Anbieter/Käufer in diesem Fall das Fahrzeug mit einer vorläufigen Zulassungsbescheinigung zurückgeben.
7.9 Im Falle eines Kaufs muss der Anbieter eine Kauferklärung gemäß Absatz 1 ausfüllen und unterzeichnen.
Artikel 8 Eigentumsvorbehalt.
8.1 Das Eigentum an allen von uns an den Käufer verkauften Waren bleibt bei uns, solange der Käufer unsere Forderungen aus diesem oder ähnlichen Verträgen nicht bezahlt hat, solange der Käufer die Forderungen aus den ausgeführten oder noch ausstehenden Arbeiten nicht beglichen hat aus diesem oder ähnlichen Verträgen erbrachte Leistungen noch nicht bezahlt hat und solange der Käufer unsere Forderungen wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen, einschließlich Bußgeld-, Zins- und Kostenansprüche, nicht bezahlt hat.
8.2 Vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Zinsen und Kosten ist der Käufer nicht berechtigt, die Kaufsache an Dritte zu verpfänden oder das Eigentum an Dritte zu übertragen.
8.3 Für den Fall, dass ein Dritter nach Treu und Glauben Eigentum an der noch nicht bezahlten Ware erworben hat und dieser Dritte den fälligen Kaufpreis noch nicht bezahlt hat, verpflichtet sich der Käufer schon jetzt, sich ein besitzloses Pfandrecht vorzubehalten und soweit möglich auf dem Anspruch basieren, den der Käufer diesem Dritten gegenüber hat.
Artikel 9 Garantie.
9.1 Für von uns gelieferte Kraftfahrzeuge sowie Neuteile gilt die auf sie gewährte sogenannte Werksgarantie gemäß der von uns ausgestellten oder im Handbuch enthaltenen Garantiekarte.
Bei Nichtbeachtung einer Bestimmung dieser Garantiekarte im Handbuch durch den Käufer erlischt die Garantie, wenn der Käufer während der Garantiezeit technische Änderungen an Teilen oder Geräten des Kaufgegenstandes vorgenommen oder durch Dritte vornehmen ließ direkt oder indirekt mit dem Gegenstand der Garantie in Zusammenhang stehen.
9.2 Kommt die Gegenpartei einer Verpflichtung aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir für die Dauer dieser Situation nicht verpflichtet, eine Garantie zu leisten.
Artikel 10 Reparaturen.
10.1 Unsere Preisangebote für die Reparaturdauer sind unverbindlich und unverbindlich. Bei größeren Reparaturen sind wir, unbeschadet des Zurückbehaltungsrechts, berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 500 € zu verlangen.
10.2 Wir können das Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug ausüben, wenn der Kunde die Kosten für die Arbeiten am Fahrzeug nicht oder nicht vollständig bezahlt, auch wenn es sich um die Kosten früherer Arbeiten handelt, die wir am selben Fahrzeug durchgeführt haben. Wir können das Zurückbehaltungsrecht auch dann ausüben, wenn die Streitigkeit bei einem Gericht anhängig ist.
10.3 Wird das betreffende Fahrzeug nach Durchführung der uns übertragenen Arbeiten und Benachrichtigung des Kunden nicht innerhalb einer Woche ab diesem Zeitpunkt abgeholt, sind wir berechtigt, Lagerkosten gemäß dem in unserem Unternehmen geltenden Satz zu berechnen.
Die Lagerung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
10.4 Ersetzte Materialien oder Gegenstände werden dem Auftraggeber nur dann zur Verfügung gestellt, wenn der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht. Im anderen Fall gehen die Materialien in unser Eigentum über, ohne dass der Auftraggeber uns hierfür einen Schadensersatz verlangen kann.
10.5 Jeglicher Anspruch entfällt, wenn Dritte ohne unser vorheriges Wissen und/oder unsere Zustimmung Arbeiten vorgenommen haben, die mit den von uns durchgeführten Montage-, Reparatur- und/oder Wartungsarbeiten, für die der Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, in Zusammenhang stehen können.
Artikel 11 Beschwerden.
11.1 Reklamationen müssen vom Käufer innerhalb von 5 Arbeitstagen, nachdem die Reklamation entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, schriftlich eingereicht werden; andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Käufer den Kaufgegenstand vorbehaltlos angenommen hat. Bei erkennbaren Mängeln bedeutet dies, dass der Käufer uns die Mängel unverzüglich nach Ablieferung anzuzeigen hat, bei Mängeln, bei denen davon auszugehen ist, dass der Käufer die Kaufsache vorbehaltlos angenommen hat.
11.2 Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich herausstellt, dass der Käufer oder Dritte an dem/den Objekt(en) etwas geändert oder repariert haben, das direkt oder indirekt mit der Reklamation zusammenhängt, es sei denn, dies geschah mit unserem vorherigen Wissen und in Notfälle, bei denen der Käufer uns im Vorhinein nicht verstehen konnte, uns aber dennoch unverzüglich über den Notfall informierte.
Artikel 12 Auflösung.
12.1 Unbeschadet unseres Anspruchs auf Leistung sind wir berechtigt, den Kaufvertrag aufzulösen, wenn der Käufer den Vertrag kündigen möchte. Dies muss schriftlich und per Einschreiben erfolgen, wobei wir berechtigt sind, dem Käufer 15% in Rechnung zu stellen Listenpreis inklusive Mehrwertsteuer und BPM, zuzüglich etwaiger Inzahlungnahme als Entschädigung, wobei 100% die Kosten für die Vorbereitung der Lieferung übernimmt.
Artikel 13 Höhere Gewalt.
13.1 Der Verkäufer ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn er an der Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund eines Umstands gehindert wird, der weder auf sein Verschulden zurückzuführen ist, noch für den er nach Gesetz, Rechtsakt oder allgemein anerkannter Meinung verantwortlich ist.
13.2 Im Falle höherer Gewalt und/oder außergewöhnlicher Umstände ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag zu kündigen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 14 Haftung.
14.1 Wir schließen jegliche Haftung aus, soweit diese nicht gesetzlich geregelt ist.
14.2 Unsere Haftung wird niemals den Gesamtbetrag der betreffenden Bestellung überschreiten.
14.3 Vorbehaltlich der allgemein geltenden Rechtsvorschriften der öffentlichen Ordnung und von Treu und Glauben sind wir nicht verpflichtet, Schadenersatz jeglicher Art, direkt oder indirekt, einschließlich Geschäftsschäden, an beweglichen oder unbeweglichen Sachen oder an Personen zu zahlen, sei es in der anderen Partei und Dritten.
Artikel 15 Schlussbestimmung/Streitigkeiten.
15.1 Für alle Streitigkeiten aus Beziehungen mit vd Hurk BV gilt ausschließlich niederländisches Recht, wobei die Parteien erklären, dass sie sich ausschließlich für die Zuständigkeit des niederländischen Gerichts entscheiden, um den entstandenen Streit zu entscheiden.
15.2 Sollte sich herausstellen, dass eine einzelne Bedingung nicht anwendbar ist oder von einem Gericht für nichtig erklärt wird, bleiben die anderen Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam
